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Homo-Ehe ist eine Frage der Menschenrechte

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In der Bundesrepublik Deutschland wie auch in den meisten Ländern der Welt ist es homosexuellen Paaren nach wie vor nicht möglich, zu heiraten. Heterosexuelle Paare können demgegenüber die Wahl treffen, ob sie heiraten wollen oder lieber unverheiratet zusammenbleiben möchten.

 

Zwar gibt es eine registrierte Lebensgemeinschaft für Homosexuelle, aber diese ist im Vergleich mit der Ehe mit zahlreichen Benachteiligungen verbunden, ob steuerrechtlich oder im Bereich der Adoption. Während es zahlreiche Kinder und Jugendliche gibt, die ohne Eltern und unter suboptimalen Bedingungen aufwachsen, wird es homosexuellen Paaren beispielsweise verwehrt, Kinder zu adoptieren. Entsprechend können sie auch später im Alter nicht auf die für viele ältere Menschen durchaus zentrale Sozialbeziehung zu den eigenen Kindern zurückgreifen.

 

Ein Teil der Ungerechtigkeiten im Adoptionsrecht wurde soeben vom Verfassungsgericht zum Verstoß gegen die Verfassung erklärt (siehe hier), dies betrifft jedoch nur den Fall, wo ein homosexuelles Elternteil bereits ein eigenes Kind hat, während der Fall, wo keine eigenen Kinder eines Lebenspartner oder einer Lebenspartnerin vorhanden sind, nach wie vor keine Adoptionsmöglichkeit besteht.

 

Gegen die Adoption von Kindern oder Jugendlichen durch gleichgeschlechtliche Paare werden Bedenken laut, dies könnte den Kindern schaden. Kinder bräuchten beide Geschlechter, Vater und Mutter, als erwachsene Modelle und Erziehungsinstanzen. Ist dies bereits bei alleinerziehenden Eltern nicht der Fall, liegt mittlerweile ein umfangreicher Forschungsstand zu den Auswirkungen einer Erziehung von Kindern und Jugendliche durch gleichgeschlechtliche Paare vor. Es ergeben sich hieraus keinerlei Hinweise für schädigende Auswirkungen. Kinder gleichgeschlechtlicher Paare wachsen demnach mit gleichen Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen auf wie Kinder heterosexueller Eltern. Entsprechend hat soeben auch die weltweit größte Vereinigung von Kinderärzten, die American Academy of Pediatrics, unter dem Titel "Promoting the well-being of children whose parents or gay or lesbian" ein eindeutige Plädoyer für das Adoptionsrecht homosexueller Paare abgegeben (siehe hier). Ebenso plädieren die US-Kinderärzte für ein uneingeschränktes Heiratsrecht. Das Adoptionsrecht wird ebenso unterstützt von zahlreichen weiteren US amerikanischen Organisationen, die sich mit diesem Thema intensiv auseinandergesetzt haben, wie der American Psychological Association, der Child Welfare League of America, der American Bar Association, der American Psychiatric Association, der National Association of Social Workers, dem North American Council on Adoptable Children, der American Psychoanalytic Association oder der American Academy of Family Physicians (siehe Belege hier).

 

Ehe und Familie genießen einen besonderen Rang und per Verfassung besteht auch für die Bundesrepublik Deutschland eine besondere Verpflichtung, Ehe und Familie zu fördern. Viele Menschen erachten Ehe und Familie für eine zentrale Quelle ihrer Lebenszufriedenheit und weisen dem Leben als verheiratetes Paar einen hohen Wert zu.

 

Nicht jedes muss und wird dies so sehen. Sachlage ist aber, dass durch den Ausschluss homosexueller Paare aus der Institution der Ehe und dem Adoptionsrecht diese ebenfalls von einer gesellschaftlich besonders wertgeschätzten und von vielen Menschen als wesentliche Quelle ihrer Lebenszufriedenheit bewerteten Lebensmöglichkeit allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung ausgeschlossen werden. Die Verwehrung der Ehe für homosexuelle Paare ist somit Ausdruck einer spezifisch auf ihre sexuelle Orientierung ausgerichteten Diskriminierung.

 

Gegner der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare argumentieren oft, dass gleichgeschlechtliche Paare schließlich auf „natürlichem Weg“ keine Kinder bekommen könnten und es insofern nachvollziehbar sei, dass eine Institution der Ehe bestehe, die nur heterosexuelle Paare beinhalte.

 

Unabhängig davon, dass es zweifelhaft ist, Menschen aufgrund der Fragestellung, ob sie Kinder bekommen können oder nicht, eine besondere gesellschaftliche Wertschätzung zukommen zu lassen, dient die Ehe jedoch tatsächlich nicht nur der Erziehung von Kindern, sondern soll ebenso die Bindung und wechselseitige Solidarität des Paares fördern. Dies betrifft auch das wechselseitige Füreinanderdasein bei kritischen Lebensereignissen, wie Krankheit und Pflegebedürftigkeit.

 

Zudem bekommen heterosexuelle Paare nicht nur leibliche Kinder, sondern sie dürfen auch nicht-leibliche Kinder adoptieren, was deutlich macht, dass die Ehe eben nicht nur der Erziehung leiblicher, sondern ebenso der Erziehung adoptierter Kinder dient. Warum dies bei homosexuellen Paaren nicht möglich sein sollte, ist logisch nicht begründbar.

 

Zusätzlich belegen die vielen Ehen zwischen Menschen, die keine Kinder bekommen können oder wollen - aus altersbezogenen, anderen medizinischen Gründen oder aus freier Entscheidung - dass es unsinnig ist, die Reservierung der Ehe für heterosexuelle Paare mit der Sachlage zu begründen, dass aus homosexuellen Partnerschaften keine leiblichen Kinder entstammen können. Solche Argumentationen dienen in Wirklichkeit nur dazu, den eigentlichen Diskriminierungs-Akt zu verschleiern. Es werden Argumente vorgeschoben, die versuchen, die Verweigerung der Ehe für homosexuelle Paare nicht als Ausdruck einer spezifischen Diskriminierung erscheinen zu lassen, obwohl eben eine solche Diskriminierung die einzige tatsächliche Basis des Eheverbotes für Homosexuelle darstellt.

 

Der Diskriminierungscharakter der Verweigerung der Ehe für homosexuelle Paare kommt ebenfalls zum Ausdruck, wenn die am meisten aktiven Gegner der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare betrachtet werden. Diese Gegner stammen mehrheitlich aus streng religiös geprägten, oftmals christlich fundamentalistischen oder auch islamischen Kreisen. Sie kennzeichnen sich dadurch, dass sie nicht nur die Ehe für Homosexuelle ablehnen, sondern in Wirklichkeit Homosexualität an sich als Ausdruck von Sünde verwerfen. Die Ablehnung der Ehe für Homosexuelle begründet sich bei ihnen - wie auch bei anderen - also in Wirklichkeit aus der Ablehnung von Homosexualität an sich.

 

Um Homosexualität und auch die Ehe für Homosexuelle ablehnen zu können, betonen die Gegner der Gleichberechtigung homosexueller Menschen teilweise den angeblichen Entscheidungscharakter, der mit der Wahl einer homosexuellen Orientierung verbunden sein soll. Unerklärt lassen sie dabei das Faktum der Verbreitung homosexuellen Verhaltens im Tierreich (siehe hier), was eigentlich gerade für religiös geprägte Gegner der Homosexualität ein echtes Problem darstellen sollte, wenn sie nicht nun auch noch für Tiere eine selbst gewählte Sündhaftigkeit propagieren wollen.

 

Ebenso betonen die Gegner der Homosexualität oftmals die Änderbarkeit der homosexuellen Orientierung. Eng verbunden mit der Ablehnung der homosexuellen Ehe sind daher traditionell Versuche, mithilfe psychotherapeutischer Behandlungsmethoden die homosexuelle Orientierung zu verändern. Während früher die reine Aversionstherapie mit Methoden, wie Elektroschocks, dominierte, versuchen die heutigen sogenannten Konversionstherapien stärker ein angeblich männliches oder weibliches, also nach dieser Lesart heterosexuelles, Selbstbild aufzubauen, um auf dieser Basis eine angebliche sexuelle Reorientierung und damit im Zusammenhang stehend eine sexuell-partnerschaftliche Beziehung auf heterosexueller Basis zu ermöglichen. Betrieben werden solche Konversionstherapien nahezu ausschließlich von christlich-fundamentalistischen Kreisen (siehe zum Beispiel hier).

 

Eine umfassende Literatursichtung durch die US amerikanische psychologische Vereinigung (siehe hier) gelangte zu dem Schluss, dass solche Therapien insgesamt sehr schlecht untersucht sind, dass es keine überzeugenden Belege für durch solche Therapien bedingte tatsächliche sexuelle Verhaltensänderungen im Sinne der Aufnahme heterosexueller Sexualkontakte gibt und dass stattdessen Berichte vorliegen über gegebenenfalls auch schwerwiegende Schädigungen, bis hin zu suizidalen Gedanken, auch wenn eine stringente wissenschaftliche Untersuchung solcher möglichen Schädigungen bisher unterblieben ist.

 

Anders formuliert bedeutet dies, dass die Anbieter von Konversionstherapien diese Therapien ohne jede Risikoprüfung oder Evaluation anwwenden und bis heute keinerlei fundiertes Datenmaterial zur Sicherheit ihrer „Behandlungsmethoden“ vorgelegt haben.

 

Aktuell gibt es in der Bundesrepublik Deutschland einen Gesetzentwurf der Grünen (siehe hier), der Konversionstherapien für Jugendliche verbieten möchte. Vorbild dieses Gesetzentwurfes ist ein mittlerweile rechtgültiges landesweites Verbot von Konversionstherapien für Kinder und Jugendliche in Californien (sieh hier)

 

Aus menschenrechtlicher Sicht ist es beunruhigend, dass ein solches Verbot nicht längst vorliegt. Denn derzeit ist es nach wie vor in der Bundesrepublik Deutschland legal, durch religiöse Angst indoktrinierte Kinder und Jugendliche sogenannten psychotherapeutischen Verfahren zu unterziehen, die zwar wohl im Hinblick auf ihre Ziel der Veränderung der homosexuellen Orientierung weitgehend wirkungslos sind, die jedoch gemäß einer großen Anzahl vorliegender Einzelfallberichte möglicherweise zu schweren Schäden, bis hin zu Suizidalität, führen können. Dass derartige Experimente an Minderjährigen weiterhin erlaubt sind, ist insofern als ein anhaltender Verstoß gegen die Menschenrechte zu bewerten.

 

In der Bundesrepublik Deutschland steht u.a. das sogenannte „Deutsche Institut für Jugend und Familie“ (DIJG, siehe hier) für den Angriff auf die Menschenwürde homosexueller Menschen, indem Konversionstherapien propagiert werden, weshalb sich das Institut derzeit auch aktiv gegen den Gesetzentwurf der Grünen zum Verbot solcher Therapien einsetzt (siehe hier).

 

Das DIJG betreibt eine verdeckte Politik des Einsatzes für die Diskriminierung von Homosexuellen und behauptet gleichzeitig in seiner Stellungnahme (siehe hier) für eine offene und tolerante Gesellschaft einzutreten, in der „die Würde jedes Menschen als höchster Wert gilt und die Selbstbestimmung des Einzelnen – unabhängig von seiner sexuellen Orientierung – gewährleistet wird“. Nur auf diesem Fundament befasst sich das DIJG nach ihren eigenen Worten „fachwissenschaftlich und publizistisch mit Fragen zu den Themen Identität, Ehe und Familie, Bindung und Identitätsentwicklung“, wobei sie selber aber keine Therapieangebote mache.

 

Es mag sein, dass das DIJG selber keine direkten Therapieangebote macht, aber es handelt sich bei diesem Institut dennoch um eine Vereinigung christlich fundamentalistisch orientierter Menschen, die Homosexualität als unvereinbar mit dem Willen Gottes erleben und für die Umsetzung dieser ihrer religiösen Einstellung in der Gesellschaft kämpfen.

 

Zwar weist das DIJG alle Vorwürfe der Diskriminierung homosexueller Menschen strikt zurück und behauptet gar, weder etwas mit Konversionstherapien zu tun zu haben noch homosexuelle Menschen diskriminieren zu wollen, tatsächlich sind die Seiten dieses Institutes aber gefüllt mit Berichten über Versuche, homosexuelle Menschen zu behandeln, damit sie ihre Homosexualität überwinden. So findet sich beispielsweise der Artikel Weibliche Homosexualität - Diagnostik und Therapieansatz von einer Janelle Hallman-Burleson (siehe hier), in dem es wörtlich am Ende heißt:

 

„Weibliche Homosexualität wird von einem komplexen System einer verzerrten, negativen und selbstablehnenden Vorstellungswelt genährt. Diese Vorstellungswelt muß erneuert werden. Defensives und abwehrendes Manövrieren und ungesunde Bindungen an andere Frauen müssen angesprochen und bearbeitet werden. Gleichzeitig geht es um die Herausforderung, neue und hilfreichere Beziehungen zu wagen. Und schließlich muß sie an ihrer Verachtung und Ambivalenz gegenüber dem anderen Geschlecht arbeiten. Sie muß ihre eigene Weise, als Frau Beziehungen zu anderen aufzubauen, finden und bejahen“.

 

Das DIJG betreibt eine Strategie, ihre Ablehnung der Homosexualität hinter einer angeblich zu fördernden freien Entscheidung zu verbergen. Dabei berichtet sie auf ihren Seiten positiv über Therapien der Homosexualität und wendet sich auch öffentlich gegen deren Verbot für Minderjährige, obwohl die Sicherheit dieser Therapien bisher nicht hinreichend wissenschaftlich überprüft wurde.

 

Dabei plädiert das DIJG sogar implizit bei der Fragestellung der Behandlung der Homosexualität für eine Umkehr der Beweislast der Sicherheit von Behandlungsmethoden, indem sie die Stellungnahme der US amerikanischen Psychologischen Vereinigung verlinkt, aus der sich ergibt, dass die angebotenen Therapien wissenschaftlich nur unzureichend untersucht sind und Berichte über auch schwere Folgeschäden vorliegen, die allerdings ebenfalls bisher wissenschaftlich nicht hinreichend stringent untersucht worden sind. Das DIJG schließt hieraus jedoch nicht auf die Notwendigkeit, diese Therapien wenigstens bei Minderjährigen nicht anzuwenden, sondern verwendet diese Stellungnahme der US amerikanischen Psychologenvereinigung im Gegenteil als Argument gegen ein Verbot der Konversionstherapien für Minderjährige!

 

Gemäß der durch das DIJG selbst verlinkten Stellungnahme der US amerikanischen Psychologenvereinigung können solche Therapie jedoch nur als Versuche am Menschen bezeichnet werden.

 

Es entsteht der Eindruck, dass für die Vertreter des DIJG die nach den Auswertungen der US amerikanischen Psychologenvereinigung im Übrigen unberechtigte Hoffnung, dass Therapierte ihre sexuelle Orientierung ändern werden, eine so starke Motivation ist, dass sie hierfür sogar mögliche Todesfälle aufgrund von möglichen Suiziden in Kauf zu nehmen bereit sind. Jedenfalls ist eine andere Erklärungsmöglichkeit nicht erkennbar.

 

Aus menschenrechtsbezogener Sichtweise ist das DIJG daher als eine, wenn auch verdeckt, Hass und Diskriminierung verbreitende Organisation zu bewerten, die ebenso der gesellschaftlichen Delegitimierung bedarf, wie Organisationen, die für Rassenhass, Antisemitismus oder Ausländerfeindlichkeit eintreten.

 

Nach diesem Exkurs über die sogenannten Konversionstherapien, die tatsächlich als religiös-fundamentalistischer Versuch zur Überwindung der Homosexualität mit pseudowissenschaftlichem Mantel bewerten sind, zurück zur Fragestellung der Ehe für Homosexuelle:

 

Die Gegner der Ehe für Homosexuelle finden ihre engsten Verbündeten in fundamentalistischen Kreisen, beispielsweise in dem DIJG und in anderen - trotz anderslautender Außendarstellungen - auf die Diskriminierung Homosexueller ausgerichteter Frontorganisationen. Dies ist kein Zufall, sondern ergibt sich sachlogisch daraus, dass letztlich die Motive für die Anwendung von Konversionstherapien bei Homosexuellen und gegen die Erlaubnis der Ehe für Homosexuelle äquivalent sind.

 

Ein Ausschluss homosexueller Menschen aus der Institution der Ehe entspricht nämlich ebenso einer Diskriminierung und Zurücksetzung homosexueller Menschen wie die Anwendung von zwar wohl unwirksamen, aber potentiell gefährlichen Therapieverfahren, deren Essenz die wissenschaftlich verklausulierte Dämonisierung von Homosexualität ist.

 

Die Einführung der Ehe für Homosexuelle ist in Ländern, in denen Religionen die Gesellschaft immer weniger dominieren und die sich zu den Grundprinzipien von Menschenwürde und Demokratie bekennen, nur noch eine Frage der Zeit. Die Gegner der Ehe für Homosexualität führen - zusammen mit den Vertretern der Konversionstherapien - einen letzten Abwehrkampf, von dem sie wohl selbst wissen, dass er bereits verloren ist. Bis dahin wird aber homosexuellen Menschen nach wie vor auch in unserer Gesellschaft die volle Anerkennung ihrer Menschenwürde verwehrt – ein Skandal, der der dringenden Abhilfe bedarf!

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