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Aufenthaltsbegrenzungen und Abschiebungen mit Menschenrechten unvereinbar

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Einreise- und Niederlassungsbegrenzungen und die zur ihrer Vollstreckung agierenden Abschiebungsmaschinerien stellen aus Sichtweise des Verfassers Guido F. Gebauer eine globale Menschenrechtsverletzung dar, weil de facto der Lebenswert von Menschen an ihrer Staatsbürgerschaft gemessen werde. Der Artikel analysiert ein in seinem menschenrechtwidrigen Charakter nach Einschätzung des Verfassers derzeit weitgehend verkanntes Unterdrückungssystem der Abschiebungsbürokratie, die nicht nur großes Leid über die von ihr betroffenen Menschen bringe - bis hin zur Gefährdung ihres Lebens – sondern ebenfalls eine entscheidende motivationale Basis für die Aufrechterhaltung weltweiten Unrechts in Form von Ausbeutung, Armut und Welthunger schaffe. Aus einer psychologisch geprägten Perspektive setzt der Artikel am Einzelnen an und versucht zu erklären, wie es möglich ist, dass sich Menschen in großer Zahl als Mitarbeiter der Ausländerbehörden und anderer abschieberelevanter Instanzen als willfährige Gehilfen dieser bürokratischen Maschinerie zur Verfügung stellen. Der Artikel folgert, dass ähnlich wie bei anderen Unrechtssystemen, wie der Sklaverei, auch bei Einreise- und Niederlassungsbegrenzungen und Abschiebungen nur ihre Abschaffung den Menschenrechten Gültigkeit verschaffen könne.

 

 Ausgangssituation: Menschenrechte und Papiere

 

Jedem Menschen steht ein Recht auf Leben sowie die Bewahrung seiner körperlichen und seelischen Integrität zu. In Wirklichkeit aber entscheiden heute für Millionen Menschen die Verfügbarkeit von Reisedokumenten, Visa und Aufenthaltserlaubnissen mit darüber, ob sie diese Rechte in Anspruch nehmen können. De facto wird Menschen, die über keine gültigen Reisedokumente, keine Visa oder Aufenthaltsdokumente verfügen, das Recht auf Leben und der Schutz ihrer körperlichen und seelischen Integrität oftmals abgesprochen, indem ihnen der Zugang zu sicheren Länder versperrt wird. Die Abschottung Europas gegenüber dem Leid in der Welt, an dem sich entgegen der regierungsamtlichen Darstellung übrigens die Bundesregierung führend beteiligt (siehe Türkei-Deal), ist nur ein Beispiel hierfür. Entsprechende Tragödien ereignen tagtäglich auf allen Kontinenten.

 

Es besteht in der Praxis eine internationale Ordnung, die das Recht auf Leben sowie körperliche und seelische Unversehrtheit nicht an den einzelnen Menschen, sondern an seine Papiere bindet. Weltweit finden Zurückweisungen an Grenzen, Abschiebungen und Deportationen statt. Die Betroffenen werden aus ihren sozialen Bezügen gerissen, ihre Lebensziele werden zerstört und nicht selten wird sogar ihr Leben durch Auslieferung in Kriegs-und Krisengebiete oder an Terror- und Verfolgungsregime in Gefahr gebracht. Was jetzt Flüchtlinge aus den Kriegsgebieten im Nahen Osten erleben, ist keine neue Entwicklung. Unzählige vorherige Beispiele könnten benannt werden, unter ihnen jüdische Flüchtlinge zur Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft, die in Konzentrationslagern endeten, weil ihr Versuch scheiterte, sich ohne Papiere über die Schweizer Grenze zu retten.

 

Es besteht die bizarre Situation, dass selbst in Anbetracht von Tausenden Toten im Mittelmeer und an anderen Grenzen, der tiefgreifende Verstoß gegen die Menschenrechte von einem großem Anteil der Bevölkerung in den Zielländern nicht erkannt wird, sondern sie stattdessen aus den Opfern Täter machen und sogar in kriegsähnlicher Terminologie von einer Invasion sprechen.

 

Der Tod von Menschen in großer Anzahl wird hingenommen und das System, was diese Toten und die mit ihnen zusammenhängenden menschlichen Tragödien verursacht, wird nicht hinterfragt, sondern sogar im Sinne weiterer Grenzsicherung ausgebaut. Während Tote an Mauer und Stacheldraht der realsozialistischen Länder als schwerwiegendes Verbrechen verurteilt wurden, werden die eigenen Grenztoten in viel größerer Zahl als Beiwerk der Grenzsicherung akzeptiert mit dem Argument, dass sie eine andere Staatsangehörigkeit und keine gültigen Reisepapiere hätten.

 

Möglich ist dies alles nur auch deshalb,weil Menschen in großer Anzahl bereit sind, die Fernhaltung oder Entfernung von Menschen anderer Nationen aus Ihrem Land zu ihrem Beruf zu machen und sich hieran aktiv in den dafür geschaffenen bürokratischen Strukturen der Grenzsicherung, der Erteilung von Niederlassungserlaubnissen und der Abschiebung zu beteiligen – vereinfachend wird diese Bürokratie im Folgenden als Abschiebungsmaschinerie bezeichnet. Es sind die Beschäftigten dieser Abschiebungsmaschinerie, die die von ihr ausgehenden Menschenrechtsverletzungen erst möglich machen - so wie auch alle anderen Unrechtssysteme an die Bereitwilligkeit von Menschen gebunden waren und sind, sich an ihnen zu beteiligen.

 

 

Psychologie der Abschiebungsmaschinerie

 

In nahezu jedem Land der Erde ist eine Bürokratie tätig, deren Aufgabe es ist, Menschen den Zutritt zu Staatsgebieten zu verwehren oder ihren Aufenthalt zu beenden. In dieser bürokratischen Maschinerie arbeiten Menschen unterschiedlichster Entscheidungsebenen und Gehaltsklasse wie Rädchen in einem Getriebe, welches anderen Menschen die Lebensperspektiven verbauen oder sie im Extremfall sogar in den Tod reißen kann. In der Bundesrepublik Deutschland gehören zu dieser Bürokratie Ausländerbehörden, Verwaltungsgerichte, Gesundheitsämter, Polizisten und Fluggesellschaften, Ärzte - sogar Psychologen und Sozialarbeiter, deren Aufgabe es ist, die Menschen zu beruhigen, damit Abschiebungen ordnungsgemäß vonstatten gehen können.

 

Die einzelnen Menschen, die in diesem Getriebe ihren Dienst tun, haben oft selbst Familie und Kinder. Sie haben Lebensziele, Hoffnungen und Sehnsüchte, ebenso wie Ängste, Befürchtungen und Sorgen. Sie streben für sich und ihre Angehörigen nach dem Lebensglück und möchten Leid und Schmerzen möglichst vermeiden oder ihnen entkommen. Gleichzeitig zerbrechen sie aber als Teil einer Abschiebungsmaschinerie oft ganze Familien, zerstören deren Lebensziele und Hoffnungen oder betreiben gar ihre Auslieferung an Folter, Verfolgung und Tod. Sie lassen Menschen in tiefstes Elend ausfliegen und betrachten danach ihre Zuständigkeit als beendet.

 

Was sind dies für Menschen, die anderen Menschen die Lebensmöglichkeiten nehmen? Wer sind sie, die sich daran beteiligen, andere Menschen in Kriegs- und Krisengebiete, in Diktaturen und Hungerstaaten ausfliegen lassen? Wer sind sie, die stolz auf ihre Arbeit sind und vollzogene Abschiebungen als Erfolgserlebnis für sich verbuchen? Sind sie psychopathische „Monster“, denen jede Fähigkeit zu Empathie und Mit-Menschlichkeit fehlt?

 

Die psychologische Forschung gibt eine klare Antwort auf diese Fragen und sie lautet „Nein“. Es bedarf typischerweise keiner besonderen Persönlichkeitsstrukturen, um als Mitglied einer Bürokratie anderen Leid zuzufügen. Es sind ganz normale Menschen, die einer nicht-normalen Tätigkeit nachgehen. Subjektiv erleben sie diese Tätigkeit sogar als normal oder reden sie sich mit kognitiven Verzerrungen schön.

 

Hannah Arendt sprach von der Banalität des Bösen. Erinnern wir uns an die Bilder der in ihrer Freizeit lachenden, sich freuenden und die Gemeinsamkeit miteinander genießenden KZ-Wärter von Auschwitz. Auch sie waren keine Monster, sondern menschliche Wesen - ebenso wie ihre Opfer. Sie konnten Menschen lieben, die ihnen nahe standen, konnten ihnen helfen und für sie da sein, wenn sie sie brauchten. Sie liebten fraglos ihre Kinder, Ehemänner und Ehefrauen. Als Rädchen in dem sich selbst stabilisierendem und als normal definierendem Vernichtungsgetriebe nahmen sie das Absurde ihrer eigenen Lebensfreude in Anbetracht von Elend, Leid und Vernichtung der anderen kaum oder höchstens ansatzweise wahr.

 

Die Abschiebungsmaschinerie betreibt keine Vernichtungslager, aber sie trifft und vollzieht Entscheidungen, die das Leben anderer Menschen vernichten können. Die sozialpsychologische Forschung hat gezeigt, dass normale Menschen ohne psychopathologische Auffälligkeiten oder eine besondere moralische Verderbtheit rasch verleitet werden können, ihren Mitmenschen potentiell tödliche Stromschläge zu geben. Dazu ist nur eine gewisse Autoritätsposition und die Verdeutlichung erforderlich, dass dies notwendig, normal und in eine akzeptierte bürokratische Struktur eingebettet sei. Ganz normale Menschen können auch mit wenig Aufwand dazu gebracht werden, andere Menschen ihrer Freiheit zu berauben, sie zu degradieren und zu misshandeln, wie nicht nur das berühmte Zimbardo-Experiment zeigte, sondern auch Beobachtungen aus allen Kriegen und Konflikten früherer und neuerer Zeiten belegen.

 

Viele Mitarbeiter von Ausländerbehörden und anderen Instanzen der Abschiebungsmaschinerie haben sich ihre Tätigkeit ursprünglich nicht aktiv ausgesucht. Manche wurden nur versetzt, andere fanden keine andere Betätigung. Tatsächlich können sich wohl nur wenige Menschen zunächst für einen Beruf begeistern, der sich mit der Deportation von Menschen befasst. Sie strebten – diese Erfahrung hat der Verfasser in Gesprächen mit mehreren Mitarbeitern gemacht – am Anfang oft nicht unbedingt danach, beruflich zum Rädchen im Getriebe der Abschiebungsbürokratie zu werden. Aber haben Menschen eine solche Tätigkeit erst einmal inne, passen sie sich mehrheitlich an und erlebten schon bald das, was aus der Distanz als inhuman wahrgenommen wird, als normal. In den Mittagspausen witzeln sie über ihre Fälle und sie schließen Akten durchaus mit Befriedigung, wenn die entsprechenden Personen außer Landes geschafft worden sind, auch wenn diese nun mittellos beispielsweise in einem Slumviertel in Sierre Leone herumlaufen oder sich gar auf einer Folterbank befinden mögen.

 

Sicherlich, nicht alle Menschen sind gleich:

 

Es gibt auch bei den Ausländerbehörden und in den anderen Instanzen der Abschiebungsbürokratie Menschen, die an ihrer Tätigkeit zerbrechen, die sich versetzen lassen, aussteigen oder erwerbsunfähig werden. Andere begeben sich in psychologische Behandlung und legen dort in einem vertrautem Rahmen ihre inneren Belastungen offen, wobei das Ziel der Erhaltung oder Wiederherstellung der Berufsfähigkeit in diesem Kontext moralisch durchaus fraglos fragwürdig ist. Immer wieder gibt es sogar einzelne Menschen, die Sand in solche Getriebe streuen und versuchen, der Menschlichkeit Geltung zu schaffen, oder die zum Whistleblower werden.

 

Es ist auch nicht jeder Menschen bereit, sich für eine Abschiebungsbürokratie zur Verfügung zu stellen, selbst wenn ansonsten Arbeitslosigkeit droht. Mitgefühl, Empathie, soziale Verträglichkeit und Gewissenhaftigkeit können einer Mitarbeit in der Abschiebungsbürokratie im Einzelfall einen Riegel vorschieben. Aber insgesamt kommt eine rein persönlichkeitsbezogene Erklärung fürdie Berufsentscheidung der Mitarbeiter der Abschiebungsbürokratie dennoch zu kurz. Denn mehrheitlich dominiert auch beim normal-einfühlsamen Menschen die Anpassung an die Verhältnisse und die Einpassung in das System, wobei man gegebenenfalls sein Gewissen mit gelegentlichen positiven Ermessensentscheidungen beruhigen und sich so entlasten kann. Es bedarf keiner „Monster“, um eine effektive Abschiebungsbürokratie zu betreiben. Schließlich kann selbst bei Genoziden auf „Monster“ durchaus verzichtet werden, die ordentlich arbeitenden Bürokraten sind hier oft viel effektiver.

 

Die Mitarbeiter der Abschiebungsbürokratie werden mit dem Leid, welches sie erzeugen, nur eingeschränkt konfrontiert. Spätestens mit der Übergabe der Abgeschobenen an die Herkunftsländer endet ihr definierter Verantwortungsbereich. Beobachtungen über den weiteren Verlauf des Lebens der abgeschobenen Menschen werden nicht erhoben. Fälle von Inhaftierung, Folter und Tod werden meistens nur durch Zufall oder durch Engagement privater Initiativen bekannt.

 

Die Abschieber bleiben vom weiteren Schicksal der durch sie Deportierten in der Regel weit entfernt. In der überwältigenden Mehrheit der Fälle werden sie nie mehr etwas über sie hören, auch nicht, wenn sie nach der Abschiebung zu Tode kommen oder Opfer anderer schwerer Menschenrechtsverletzungen werden. Ihre Arbeit erledigen die Bürokraten der Abschiebung vorrangig von ihren Schreibtischen, das menschliche Leid, was sie erzeugen, dringt nur eingeschränkt zu ihnen vor.

 

Die Mitarbeiter der Abschiebungsbürokratie berufen sich auf Recht, Gesetz und Verordnungen. Indem sie von den konkreten Folgen ihres Tuns für die betroffenen Menschen und ihre eigene Mitverantwortung hierfür abstrahieren, beugen sie inneren Dissonanzen vor, sodass Schuldgefühle gar nicht erst aufkommen oder schnell neutralisiert werden können. Ein Paradebeispiel für solch eine Ausblendungsleistung war übrigens Adolf Eichmann, der stolz auf die Genauigkeit und Systematik seiner Arbeit war. Als Schreibtischtäter trug er maßgeblich zur Umsetzung des Holocaust bei. Aber nach eigener Lesart erledigte er lediglich mit Gründlichkeit eine Arbeit, wobei er sich an Vorgaben gebunden fühlte.

 

Der in diesem Artikel implizit zur Verdeutlichung gezogene Vergleich zwischen den einzelnen Trägern der Abschiebungsbürokratie und Verantwortlichen für den Holocaust mag Anlass zur Empörung geben. Diese Empörung ist aber sachlich unbegründet. Es soll lediglich am Extrembeispiel des Holocaust aufgezeigt werden, wie Menschen sich an Systeme anpassen, die anderen Unrecht tun – dies gilt unabhängig von dem Ausmaß und der Einzigartigkeit des Unrechts, um welches es geht.

 

Wie viele der derzeitigen Mitarbeiter der Abschiebungsbürokratie in der Bundesrepublik Deutschland würden ihre Arbeit niederlegen, wenn künftig Abschiebe-Transporte nicht mehr in mehr oder weniger lebensgefährliche Herkunftsländer, sondern direkt in Vernichtungslager gehen würden? Einige sicherlich, aber vermutlich nicht die Mehrheit, das hat die Geschichte von Unrechtssystemen und Menschheitsverbrechen immer wieder gezeigt.

 

Die Anpassungsfähigkeit und -bereitschaft des Menschen ist hoch und nicht an humanitäre Zwecke gebunden. Die alltägliche Banalität des Bösen besteht darin, dass ganz normale Menschen dazu tendieren, sich unabhängig vom Inhalt auf bürokratische Anforderungen einzustellen und diesen nachzukommen, selbst wenn aus ihnen für andere Menschen Leid resultiert. Die Berufung auf Recht und Gesetz unterstützt die Anpassung und verschafft ihr subjektive moralische Legitimität.

 

Angesiedelt sind solche Rechtfertigungsstrategien auf der Strukturebene der konventionellen Stufe der Moralentwicklung nach Kohlberg:

 

Kohlberg hat die Moralentwicklung als einen Prozess der Entwicklung verstanden. Demnach erreichen viele Menschen nicht die Stufe einer postkonventionellen Moral, gemäß derer eine Ausrichtung des eigenen Handelns an Prinzipien der allgemeinen Menschlichkeit erfolgt. Wem aber eine solche Ausrichtung fehlt, der wird anfällig, sich an bürokratischen Entscheidungsprozessen zu beteiligen, die zu Unmenschlichkeit führen können. In diesem Sinne ist die Unmenschlichkeit wahrhaft menschlich.

 

Allerdings sind moralische Handlungen nicht grundsätzlich an erhöhte intellektuelle Voraussetzungen gebunden - tatsächlich ist der kognitive Aspekt moralischer Handlungen von Kohlberg wohl überschätzt worden. Vielmehr können Menschen aufgrund einer viel basaler angelegten Fähigkeit zu Mitgefühl auch ohne tiefergreifende Überlegungen im Sinne der Menschlichkeit handeln. Bürokratische Systeme, wie die Abschiebungsmaschinerie, sind deshalb darauf ausgelegt, Aspekten von Mitgefühl keine Geltung zu verschaffen und die verlangten menschenrechtswidrigen Handlungen als Ausdruck von „Konsequenz“ „notwendiger Härte“ „Dienst am Vaterland“, mindestens aber als Ausdruck von „Realismus“ oder „Notwendigkeit“ zu glorifizieren. Mitgefühl mag so zwar dennoch gelegentlich aktiviert werden, aber ein Gewöhnungsprozess führt zu wachsender Abstumpfung. So mag es beispielsweise Kai Wollenweber als Leiter der Ausländerbehörde des Landkreises Cuxhaven selbst damals gar nicht mehr als anstößig erlebt haben, als er einen gerade geborenen Säugling schriftlich und an dessen Rechtsanwalt gerichtet zur Ausreise aufforderte und dem kleinen Mädchen die Abschiebung androhte. Die häufige Wiederholung krasser Handlungen und die Einbettung in eine legitimierende bürokratische Struktur lässt bei den Handelnden das Gespür für das Abweichende ihres Tuns verschwinden. Treten aber doch Regungen von Mitgefühl oder Schuldgefühlen auf, werden diese in einem negativen Sinne als „rein emotional“ und Zeichen von Schwäche oder Inkompetenz abgetan. Die Beschäftigten der Abschiebungsmaschinerie werden so letztlich trainiert, gefühllos zu handeln.

 

Wo (durch Macht definiertes ) Recht zu Unrecht wird, weil allgemeine Prinzipien der Menschlichkeit gebrochen werden, ist ihm aus reifer, postkonventionell-moralischer Sichtweise aber auch auf der Grundlage basaler Reaktionen von Mitgefühl, nicht zu folgen. Demgegenüber folgt die konventionelle Moral Recht und Gesetz blind und blendet Mitgefühl aus, selbst wenn Unmenschlichkeit resultiert. Die sogenannten Mitläufer in allen Unrechtssystemen sind ein beredtes Zeugnis hierfür.

 

Oftmals dürfte aber nicht einmal eine konventionelle Moral dem Verhalten von Menschen, die für Unterdrückungssysteme arbeiten, zugrunde liegen, sondern ein „a-moralisches“ Verhalten, welches ausschließlich die eigenen Vorteile (z.B. Gehalt, keinen Ärger mit Vorgesetzten) abwägt. Recht und Gesetz werden nur vorgeschoben, wo es um den eigenen Egoismus geht, einen Egoismus, der gleichzeitig opportunistisch ist, weil er je nach Umständen sich jedem Regelsystem anpassen würde. Hauptmotivation für die Tätigkeit der Beschäftigten in der Abschiebungsbürokratie sind wohl eigene soziale Sicherheit und Geld. Menschen sind schnell bereit, hierfür die Interessen anderer Menschen zu opfern. Die Mitarbeiter von Ausländerbehörden und Abschiebungsmaschinerie stehen damit keineswegs allein da.

 

Darüber hinausgehend sind bei einzelnen Menschen, die sich Unterdrückungssystemen zur Verfügung stellen, aber auch tatsächlich psychopathische und/oder sadistische Motive wirksam, die sich in der (jedenfalls scheinbaren) totalen Machtausübung über einen Menschen bis hin zur Zerstörung seines Lebens manifestieren. Empirische Daten zu Mitarbeitern der Ausländerbehörden und Abschiebungsmaschinerie fehlen. Aber bei denjenigen, die aus krankhaftem Machtmotiv handeln, dürfte durchaus auch eine Kompensation eigener Niederlagen und Verletzungen stattfinden. Es ist beispielsweise bekannt und wurde dem Verfasser auch von einzelnen Mitarbeitern berichtet, dass gerade eher schlecht qualifizierte Juristen sich durch Ausländerbehörden und die Bundesanstalt für Migration und Flüchtlinge anwerben lassen, die dringend nach Mitarbeitern für diese insgesamt eher unpopulären Tätigkeiten suchen. Es ist wahrscheinlich, dass ein Teil der Mitarbeiter seine Frustration über das eigene Scheitern kompensiert, um durch destruktive Machtausübung über andere Menschen das reduzierte Selbstwertgefühl stabilisieren zu können. So arbeitete nach Kenntnis des Verfassers vor Jahren bei der Ausländerbehörde der Stadt Hannover ein Mitarbeiter, der zuvor als Musiker scheiterte und von sich als Mitarbeiter der Ausländerbehörde nunmehr gegenüber ausländischen Musikstudenten besonders abwertend verhielt.

 

Allerdings dürften solche bereits krankhaften Motive in der Minderheit liegen. Immerhin handelte es sich selbst bei den Schreibtischtätern und Vollstreckern des Holocaust um mehrheitlich psychisch gesunde Personen, die lediglich aus Opportunismus und zweckrationalem Vorteilsstreben handelten.

 

Zusammenfassend, dürfte eine Mehrheit der Menschen, die in der Abschiebungsbürokratie ihrem Beruf nachgehen, psychopathologisch unauffällig und grundsätzlich fähig zum Erleben von Empathie und Mitgefühl sein. Sie bewegen sich aber in einem Umfeld, welches sie trainiert, von reiferen moralischen Überlegungen Abstand zu nehmen und sich gleichzeitig über grundlegende Reaktionen von Empathie und Mitgefühl hinwegzusetzen. Während sie in ihren privaten Bezügen durchaus zu prosozialem Verhalten, Liebe und Loyalität fähig sein mögen, funktionieren sie in ihrem Beruf geradezu a-moralisch und automatenhaft. Sie passen sich an Vorgaben an, egal, wie viel Leid sie dadurch erzeugen.

 

Verkannte Menschenrechtsverletzung

 

Weltweit sind Menschen für Abschiebungsbürokratien tätig, die Lebensperspektiven zerstören und Menschenleben in Gefahr bringen. Die Anzahl ihrer Opfer ist groß, sie kommen aber kaum zu Wort und spielen in der internationalen Diskussion über Menschenrechte eine nur untergeordnete Rolle.

 

Die Abschiebungsmaschinerie spielt sich eher im Verborgenen ab und scheut das Licht der Öffentlichkeit, welche sich ihr durch Aktivierung von Mitgefühl und reife moralische Urteile entgegenstellen könnte. Nicht zu unterschätzen sind allerdings mögliche gegenläufig wirksame Solidarisierungseffekte mit der Bürokratie und den in ihr Beschäftigten, die in Zeiten von Fremdenangst und Fremdenfeindschaft zunehmen dürften. Gerade jetzt, wo viele Menschen in Deutschland sich irrigerweise durch Flüchtlinge als bedroht sehen (siehe auch hier einen Selbsttest), erhält die Abschiebungsmaschinerie erneut verstärkte gesellschaftliche Unterstützung, die sie in ihrer subjektiven Legitimation bestärkt. Aktuell laufen in der Bundesrepublik Deutschland Abschiebungen auf Hochtouren und es werden auch langjährig Geduldete in äußerst prekäre oder ihr Leben bedrohende Bedingungen abgeschoben. Während Bundeskanzlerin Angela Merkel es versteht, sich international als Symbol für Menschlichkeit und eine Willkommenskultur darzustellen, wurde unter ihrer Regierung tatsächlich eine massive Restriktion des Asylrechts beschlossen, so dass selbst dann, wenn die Kriege in Syrien und Irak einstmals beendet sein werden, ein weitgehend ausgehöhltes und zerstörtes Asylrecht verbleiben wird. Gleichzeitig hat Angela Merkel maßgeblich zu dem Türkei-Deal beigetragen, der die Türkei mit Milliarden dafür belohnt, dass sie Kriegs-Flüchtlinge von den EU-Außengrenzen fernhält, selbst um den Preis von willkürlicher Inhaftierung und Deportation in den Krieg.

 

Die Abschiebungsmaschinerie dürfte in der nächsten Zeit zu neuen Höchstständen getrieben werden und ist daher in der Bundesrepublik Deutschland ständig auf der Suche nach neuen Mitarbeitern, die sich für Gehalt und soziale Sicherheit als Rädchen in ihrem Getriebe betätigen und anderen die Lebens-Sicherheit entziehen. Dabei gaukelt sie nach außen eine Objektivität ihrer Entscheidungen vor, die nicht besteht, blendet die gravierenden Konsequenzen für die Betroffenen aus und beansprucht für sich sogar fälschlich und die Rechtspsychologie missbrauchend, dass sie in ihren Entscheidungen auf wissenschaftlich anerkannter Basis handele.

 

Das Problem liegt aber tiefer als in dem Verhalten, den Rechtfertigungen und den propagandistischen Desinformationen der Beteiligten an der Abschiebungsmaschinerie:

 

Die Abschiebungsmaschinerie entsteht und wird aufrechterhalten aus der weltweiten Politik der begrenzten Einreise- und Niederlassungserlaubnisse. Heute bestimmt maßgeblich das Land, dessen Ausweis ein Mensch besitzt, welche Leiderfahrungen ein Mensch machen muss und welche Glückserfahrungen ihm offen stehen. Dem im durch Bürgerkrieg zerrütteten Jemen geborenen Kind, welches die jeminitische Staatsangehörigkeit besitzt, drohen Hunger, Elend, mangelnde Beschulung und im schlimmsten Fall der Bombentod. Besitzt es die deutsche Staatsangehörigkeit, wird es ausgeflogen. Es wird dann in Deutschland auch nicht von Gruppen von menschenfeindlichen Flüchtlingsgegnern empfangen werden, die sich sogar nicht scheuen, vor Einrichtungen mit kriegstraumatisierten Flüchtlingen, unter ihnen viele Kinder, zu demonstrieren. Das Leben dieses Kindes mit deutscher Staatsangehörigkeit wird vielmehr soweit als möglich bewahrt und geschützt werden und es werden ihm viele Lebensperspektiven offen stehen. Demgegenüber hat das Kind mit jeminitischer Staatsbürgerschaft kaum eine Chance, sein Land zu verlassen und anderswo in Sicherheit zu leben. Es kann nicht entkommen, auch wenn sein Tod absehbar ist.

 

Das System der begrenzten Einreise-und Niederlassungserlaubnisse unterscheidet so de facto zwischen lebenswertem und lebensunwertem Leben. Die Einteilung wird nicht explizit gemacht oder eingestanden, aber sie wird weltweit praktiziert.

 

Moralisch ist es nicht begründbar, warum einem mit jeminitischer Staatsangehörigkeit im Jemen geborenem Kind so viel Leid bevor steht, welches Kindern mit anderen Staatsangehörigkeiten erspart wird. Das internationale System der Einreise- und Aufenthaltsbegrenzungen ist damit letztlich ein System zur Relativierung und gruppenbezogenen Aufhebung der Menschenrechte. Niemand kann für sich beanspruchen, die Menschenrechte zu achten, der sich an diesem System beteiligt.

 

Die Einteilung der menschlichen Gesellschaften in Staaten steht einer Achtung der Menschenrechte übrigens nicht grundsätzlich entgegensteht. Auch Kontrollen an Grenzen stehen einer Achtung der Menschenrechte nicht entgegen, wenn es um die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus geht. Was einer Achtung der Menschenrechte aber entgegensteht, ist das System der eingeschränkten Einreise- und Niederlassungserlaubnisse, welches es Menschen verwehrt, friedlich in einem anderen Land zu leben. Aus diesem System der eingeschränkten Einreise-und Niederlassungserlaubnisse wird die Abschiebungsmaschinerie gespeist, in der sich Menschen damit beschäftigen, andere Menschen aus ihrer Gesellschaft zu entfernen und ihnen dabei in der Praxis oft das Recht auf Leben und den Schutz ihrer körperlichen und psychischen Unversehrtheit zu verweigern.

 

Doch die begrenzten Einreise- und Niederlassungserlaubnisse speisen nicht nur die Abschiebungsbürokratie, die das Leben vieler einzelner Menschen ruiniert, sondern sie haben noch weitaus globalere Auswirkungen: sie begründen eine starke Motivation, ausbeutende Strukturen und soziale Ungerechtigkeiten, einschließlich des Welthungers, aufrechtzuerhalten. In einer Welt der Armut können Reiche besonders gut leben, wenn sie dazu in der Lage sind, ihr Mitgefühl auszublenden. Denn wenn es genug Arme gibt, wird es auch immer genug Menschen geben, die für geringste Entlohnung zur Verfügung stehen.

 

Während Fremdenfeinde in den reichen Ländern Westeuropas jetzt auf die Straßen gehen, ihren Wohlstand durch Flüchtlinge als bedroht erleben und diesen parasitäres Verhalten vorwerfen, sind die Sachverhalte in Wirklichkeit umgekehrt:

 

Der Reichtum in den westlichen Industriestaaten speist sich auch aus der Armut der Menschen in der dritten Welt. Auch weil Rohstoffe, landwirtschaftliche Produkte und Industrieerzeugnisse aus den Ländern der dritten Welt mit geringstem Mitteleinsatz eingeführt werden können, ist unser Wohlstand so hoch.

 

Das System der begrenzten Einreise-und Niederlassungserlaubnisse ist aber ein entscheidender Faktor, der dazu führt, dass Armut und Ausbeutung fortbestehen:

 

Die reichen Länder werden kein echtes Interesse an Veränderung entwickeln, wenn sie sich von dem Leid durch eine Politik der geschlossenen Grenzen abschotten und gleichzeitig weiter von ihm profitieren können. Die Politik der begrenzten Einreise-und Niederlassungserlaubnisse führt so nicht nur zu der gegenüber einzelnen Menschen menschenverachtend handelnden Abschiebungsbürokratie, sondern sie konserviert außerdem das Elend in vielen Ländern der Welt, indem den reichen Staaten Veränderungsanreize genommen werden, so dass sie an ihrer für die Armut in der Welt mitursächlichen Politik festhalten.

 

Die Bürokraten in der Abschiebungsmaschinerie zerstören also nicht lediglich das Leben der einzelnen Menschen, über die sie Verwaltungszuständigkeit beanspruchen, sondern sie tragen ebenfalls zur Aufrechterhaltung weltweiter Ungerechtigkeit bei und sind deshalb u.a. auch mitverantwortlich dafür, dass jedes Jahr Millionen Kinder an Hunger sterben. Sie sind die Organisatoren und Vollstrecker eines globalen Unterdrückungssystems, welches die Universalität der Menschenrechte außer Kraft setzt.

 

Sollte die menschliche Gesellschaft künftig moralisch einen Sprung nach vorne machen, werden künftige Generationen dieses System eines Tages zweifelsohne als verbrecherisch bezeichnen und sich die Frage stellen, wie sich Menschen in so großer Anzahl hieran beteiligen und in so großer Anzahl zu ihm schweigen konnten.

 

Abolition ist die einzige Möglichkeit

 

Durch diese oder jene Verschärfung oder Liberalisierung mag die Anzahl der von Einreise- und Aufenthaltsbegrenzungen Betroffenen erhöht oder gemindert werden. Aber eine Reformierung, die der Abschiebungsbürokratie einen menschenwürdigen Charakter gibt, ist nicht möglich. Abschiebungen oder auch Zurückweisungen an den Grenzen definieren sich dadurch, dass Menschen der Lebensort und ihre Hoffnungen genommen werden.

 

Wie einstmals beim Kampf gegen die Sklaverei ist die Lösung für das Problem der Abschiebungsmaschinerie und ihrer menschenverachtenden Folgen nicht in einer Reform, sondern in der Abschaffung des Unterdrückungssystems zu finden. Die Abschaffung der begrenzten Einreise-und Niederlassungserlaubnisse sollte daher eine Kernforderung aller Menschenrechtsorganisationen sein. Menschenrechte nämlich sind nicht möglich, wenn begrenzte Einreise-und Niederlassungserlaubnisse und die dadurch bedingte Abschiebungsmaschinerie fortbestehen. Diese Notwendigkeit haben die meisten Organisationen und Einzelpersonen, die sich für Menschenrechte einsetzen, noch nicht erkannt. Sie elaborieren an den Symptomen, wo nur die Ausmerzung der Krankheit eine befriedigende und den Menschenrechten Gültigkeit verschaffende Lösung sein kann.

 

Auf der innerpsychischen Ebene wird das System der begrenzten Einreise-und Niederlassungserlaubnisse durch den Einzelnen im Regelfall nicht hinterfragt, sondern als Selbstverständlichkeit angenommen. Aber tatsächlich handelt es sich weder um ein Naturgesetz noch um eine gesellschaftliche Notwendigkeit, sondern um ein willkürliches System, welches weltweit die Geltung der Menschenrechte aushebelt.

 

Aber ist es eine realistische Forderung, die Grenzen dergestalt zu öffnen, dass alle Menschen sich ihren Lebensort aussuchen können?

 

Bedenkenträger werden auf die angebliche Unmöglichkeit des Unterfangens hinweisen, unterschätzen dabei aber die auch positiven Potentiale des Mensch. Diese positiven Handlungspotentiale des Menschen sollten und könnten es einer menschlichen Gesellschaft ermöglichen, allen Menschen nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch Menschenrechte zu gewähren - so wie Menschen es ebenfalls schafften, mit der Raumfahrt auf andere Planeten zu fahren. Menschliche Gesellschaften können Vernichtungskriege führen und Abschiebungsmaschinerien betreiben, sie können ihre organisatorischen Fähigkeiten aber ebenso nutzen, um für eine gleichere weltweite Verteilung der Ressourcen zu sorgen, so dass die Aufhebung der Begrenztheit der Einreise-und Niederlassungserlaubnisse ohne größere Probleme möglich wäre, zumal Grenzkontrollen und andere Maßnahmen gegen Kriminalität davon unberührt weitergehen oder sogar intensiviert werden können. Da die begrenzten Einreise-und Niederlassungserlaubnisse bereits jetzt tödlich sind und zudem die Motivation für eine gerechtere Ressourcenverteilung massiv absenken, wird es notwendig sein, die begrenzten Einreise-und Niederlassungserlaubnisse noch vor Erreichung einer gerechteren Ressourcenverteilung aufzuheben. Damit einhergehende, auch größere Schwierigkeiten sind in Kauf zu nehmen und zu bewältigen. Diejenigen, die derzeit in der Abschiebungsbürokratie tätig sind, könnten dann sinnvollere Arbeitsplätze erhalten und sich um die Organisation einer menschenwürdigen Gesellschaft kümmern, die die Menschenrechte umsetzt, anstatt Menschenleben zu zerstören und weltweites Elend zu verursachen und aufrechtzuerhalten.

 

Einstmals erlebten Menschen auch andere menschenrechtswidrige Systeme, wie die Sklaverei oder die Apartheid, als selbstverständlich und unveränderbar. Trotzdem ist ihre Abschaffung, jedenfalls in ihrer damaligen Form, gelungen. Derzeit sind es erst wenige Menschen, die erkennen, dass mit dem System der begrenzten Einreise- und Niederlassungserlaubnisse weltweit ein System errichtet wurde, welches eine mit der Sklaverei durchaus vergleichbare Unterdrückungskraft entfaltet.

 

In Einzelfällen mögen Aktionen gegen Abschiebungen (siehe auch Pro-Asly-Webseite Wir treten ein) erfolgreich sein. Allerdings ist es unrealistisch, zu meinen, durch einzelne Aktionen das Gesamtsystem der Abschiebungsbürokratie außer Kraft setzen zu können, auch wenn die Initiativen gegen Abschiebung fraglos Menschen helfen, dadurch Leid mindern sowie ein gesellschaftliches Bewusstsein für die Menschenrechtsverstöße schaffen können, die in der Abschiebungsmaschinerie bereits systemimmanent angelegt sind. Die bereits jetzt vielfältigen Initiativen gegen Abschiebung sind wie Lichter in tiefer Dunkelheit, die Leben retten und dazu beitragen, die Idee einer abschiebungsfreien Zukunft zu schaffen, die die Universalität der Menschenrechte nicht mehr nur als Phrase predigt, sondern in ihrem Handeln umsetzt.

 

Es geht sicherlich über die Möglichkeiten dieses Artikels hinaus, konkrete Wege aufzuzeigen, wie die begrenzten Einreise- und Niederlassungserlaubnisse und damit auch die Abschiebungsbürokratie genau abgeschafft werden können. Ziel dieses Artikels ist es vielmehr, aufzuzeigen, dass die Abschiebungsbürokratie eine menschenverachtende Maschinerie ist, an der sich einzelne Menschen mehrheitlich aus opportunistischen Gründen beteiligen und damit tagtäglich schwere Menschenrechtsverletzungen begehen. Dabei resultiert die Abschiebungsbürokratie aus der Begrenzung von Einreise- und Aufenthaltserlaubnissen, die wiederum den Fortbestand eines internationalen Systems fördern, welches für tiefgreifende soziale Ungerechtigkeiten und Millionen Hungertote die Verantwortung trägt.

 

Wollen wir einstmals eine menschenwürdige Gesellschaft sein und den Menschenrechten Geltung verschaffen, werden wir nicht daran vorbeikommen, das Übel an seiner Wurzel anzupacken und es auszureißen und damit alle Einreise- und Aufenthaltsbegrenzungen abzuschaffen. Aus humanitärer Sichtweise gehören begrenzte Einreise- und Niederlassungserlaubnisse auf den Müllhaufen der Geschichte. Sie sollten nur noch künftigen Generationen als Warnung dienen, wie schnell Einzelmenschen und Gesellschaften in menschenverachtendes Unrecht verfallen können und dies manchmal nicht einmal wahrnehmen.

 

Verfasser: Dr.Guido F. Gebauer (Diplom-Psychologe/Rechtspsychologe) freut sich über Anregungen, Kritik und Austausch an gebauer@gleichklang.de

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Kommentar von F. Harder |

Vielen Dank für diesen Beitrag. Ein einschneidend wichtiger Appell!