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Westliche Staatengemeinschaft ist Garant für LSBTTIQ-Rechte

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Aus menschenrechtsbezogener Perspektive wird immer wieder kritisiert, dass die westliche Staatengemeinschaft weltweit in schwere Menschenrechtsverletzungen involviert sei und ihre Menschenrechtsbeteuerungen sich oftmals als reine Rhetorik erweise. Der Umgang der westlichen Staatengemeinschaft mit Flüchtlingen, ihre Mitverantwortung für zahlreiche kriegerische Auseinandersetzungen sowie der Einsatz von Folter durch einzelne Mitglieder der westlichen Staatengemeinschaft zeigen, dass diese Kritik berechtigt ist.

 

Ganz anders verhält sich die westliche Staatengemeinschaft aber gegenüber LSBTTIQ-Menschen (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere Menschen), deren Rechte die westliche Staatengemeinschaft im Regelfall mehr als andere aktuelle Gesellschaftsform gewährleistet, wobei allerdings auch →Cuba große Fortschritte auf dem Weg zu einer Gleichberechtigung von LSBTTIQ-Menschen gemacht hat.

 

Ein Beispiel aus Baden-Württemberg

 

Für die Bundesrepublik Deutschland und speziell für Baden-Württemberg machte vor kurzem die dortige Landesregierung den Fortschritt deutlich, der mittlerweile für LSBTTIQ-Menschen erreicht wurde. Sie widerstand dem Druck und hielt an der Verankerung der Vermittlung von Akzeptanz gegenüber Vielfalt in den Bereichen Sexualität, Partnerschaft und Geschlechtlichkeit in den Lehrplänen des Landes konsequent fest. Würde Baden-Württemberg und würden die westlichen Staaten im Allgemeinen sich in ihrer Politik so konsequent an den Menschenrechten orientieren, wie sie dies im Hinblick auf LSBTTIQ_Menschen tun, könnten sie ihren Anspruch auf eine moralische Vorbildfunktion tatsächlich einlösen.

 

Vor einiger Zeit erregte eine →Petition unter dem Titel „Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“ in Baden-Württemberg und bundesweit Aufsehen. Mit der Petition wendete sich ein Realschullehrer gegen die Planung der baden-württembergischen Landesregierung, sexuelle und geschlechtliche Vielfalt fachübergreifend als ein wichtiges Leitthema zu verankern.

 

Diese Petition, die von fast 200000 Menschen unterzeichnet wurde, weist insbesondere in ihrer Begründung hochgradig problematische Komponenten auf:

 

So wird beklagt, dass in der „Verankerung der Leitprinzipien“ komplett die ethische Reflexion der negativen Begleiterscheinungen eines LSBTTIQ-Lebensstils fehle, wie die höhere Suizidgefährdung unter homosexuellen Jugendlichen, die erhöhte Anfälligkeit für Alkohol und Drogen, die auffällig hohe HIV-Infektionsrate bei homosexuellen Männern, wie sie jüngst das Robert-Koch-Institut veröffentlicht habe, die deutlich geringere Lebenserwartung homo- und bisexueller Männer, sowie das ausgeprägte Risiko psychischer Erkrankungen bei homosexuell lebenden Frauen und Männern. Die Leitlinie gefährde das Miteinander von Schule und Elternhaus. Die Eckpunkte einer neuen Sexualethik liefen auf eine Infragestellung der heterosexuellen Geschlechter von Mann und Frau hinaus und es sollten neue „sexuelle Orientierungen“ pädagogisch propagiert werden. Dabei folge aus der gleichen Würde jedes Menschen nicht, dass jedes Verhalten als gleich gut und sinnvoll anzusehen seien.

 

Protestiert wird in der Petition gegen eine Sexualpolitik im Sinne der LSBTTIQ, die die Geschlechter von Mann und Frau durch Gendertheorien infrage stelle. Dabei wird sogar ausgeführt: „Eine so genannte „sexuelle Identität“, wie z.B. die Transsexualität soll baden-württembergischen Schülerinnen und Schülern als Ausdrucksform von gesellschaftlich gewollter Sexualität vermittelt werden. Die psychischen und somatischen Probleme dieser Menschen werden dabei zu gesellschaftlichen Akzeptanzfragen verkürzt. Das ist eine Unterhöhlung des Prinzips der Gesundheitserziehung.

 

Obwohl wiederholt die Ablehnung der Diskriminierung von LSBTTIQ-Menschen betont wird, machen diese und weitere Ausführungen in der Petition das Ausmaß an Vorbehalten deutlich, welches der Verfasser und wohl auch die Unterzeichner dieser Petition LSBTTIQ-Menschen gegenüber bringen. Denn die Abhandlung der LSBTTIQ-Lebensstile unter dem Begriff der Gesundheitserziehung muss und kann nur als Ausdruck einer Pathologisierung nicht-heterosexueller Sexualitätsformen und Liebesbeziehungen sowie transsexueller und intersexueller Menschen verstanden werden.

 

Die Landesregierung hat sich erfreulicherweise durch den Sturm der Entrüstung nicht irritieren lassen. Sie hat seither ihren ursprünglichen Plan dahin gehend erweitert, dass ebenfalls die Akzeptanz von Vielfalt in den Bereichen Nationalität, Ethnie, Religion und Kultur fachübergreifend als Querschnittsthema verbindlich gemacht wird. Diese Ausdehnung ist begrüßenswert und entsprechend äußerte sich auch das →Netzwerk LSBTTIQ (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere Menschen) positiv zu der beschlossenen Erweiterung. In seiner Stellungnahme unter dem Titel „Neue Leitperspektive im Bildungsplan stärkt die Sichtbarkeit der Vielfalt“ betont das Netzwerk, dass durch die veränderten Leitlinien die Interessen der LSBTTIQ-Menschen klar und verbindlich benannt würden.

 

Es ist erfreulich, dass die rot-grüne Landesregierung unter Ministerpräsident Kretschmann insofern dem teilweise marktschreierischen Druck der Gegner einer Pädagogik der Vielfalt widerstanden hat, was im Übrigen das Versagen der gleichen Landesregierung bei der →Etablierung einer menschenwürdigen Flüchtlingspolitik nicht besser macht.

 

Deutlich wird, dass die Verankerung der Rechte von LSBTTIQ-Menschen mittlerweile solche Fortschritte gemacht hat, dass eine Landesregierung auch in einem strukturkonservativen Land dazu bereit ist, sich eindeutig für die Vielfalt zu positionieren und die Vermittlung dieses Wertes an den Schulen für verbindlich zu erklären.

 

Das Eintreten für Akzeptanz gegenüber Sexualitäts- und Lebensweisen, die aus dem binären heteronormativen Schema herausfallen, ist als ein wichtiger Aspekt des Einsatzes für die Menschenrechte zu bewerten. Denn die durch den Verfasser der Petition dargestellten Gesundheitsbeeinträchtigungen von LSBTTIQ-Menschen sind nicht Ausdruck ihrer Sexualität oder Geschlechtlichkeit, sondern von gesellschaftlichen Vorurteilen, die sich in Form von Mikroaggressionen gesundheitsschädigend auswirken ( siehe hier, hier und hier).

 

Genau hierdurch erklärt sich auch die gut abgesicherte besonders hohe Belastung bisexueller Menschen, da diese oftmals einer →doppelten Diskriminierung ausgesetzt sind, die sowohl von heterosexuellen als auch von einigen homosexuellen Personen ausgeht, die ihr eigenes Sexualitäts- und Partnerschaftsmodell als Norm verankern wollen. Gesellschaftliche Ausgrenzung führt insofern zur Schädigung der Gesundheit von LSBTTIQ-Menschen und ist damit als eine Menschenrechtsverletzung zu bewerten.

 

Hierzu gehört auch der Ausschluss aus etablierten gesellschaftlichen Institutionen, wie der →Ehe, und zwar unabhängig von der Position, die gegenüber der Ehe eingenommen wird. Werden Menschen allein aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder geschlechtlichen Ausrichtung von der Ehe ausgeschlossen, kann dies nicht anders als als Ausgrenzung bezeichnet werden, was selbstverständlich nur solange gilt, wie es sich um sexuelle und partnerschaftliche Beziehungen zwischen zustimmungsfähigen Personen handelt, was beispielsweise im Fall der Pädophilie nicht gegeben ist.

 

Der Versuch, LSBTTIQ-Menschen, ihre Sexualität und Partnerschaften, mit Pädophilie gleichzusetzen, ist übrigens aktuell als weltweiter konzertierter Versuch homophob ausgerichteter Personen und Interessensverbände zu beobachten, der in der homophoben Politik eines Wladimir Putins ebenso zum Ausdruck kommt wie in der homophoben Politik eines →Yoweri Museveni. Argumentationen, die sich dieser Assoziation bedienen, lassen sich als Ausdruck tiefgreifender Vorurteile einordnen und sind als Hassverbreitung gegen Personengruppen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu bewerten. Tarnen tun sie sich üblicherweise als Versuch, Familie und Kinder zu schützen. In den westlichen Staaten wird solche Hasspropaganda mittlerweile jedoch zutreffend zunehmend mit anderen Hasspraktiken, wie Rassismus, Antisemitismus, Islam-Hass oder Sexismus, moralisch gleichgesetzt. 

 

Positive Modellfunktion

 

Ausdrücklich darauf hinzuweisen und anzuerkennen ist, dass das gesellschaftliche Modell der westlichen Staatengemeinschaft im progressiven Sinne an der Speerspitze derjenigen steht, die sich für die Überwindung von Menschenrechtsverletzungen gegenüber LSBTTIQ-Menschen einsetzen, auch wenn in der Bundesrepublik Deutschland innerhalb der Bundesregierung vorwiegend CDU/CSU ernsthafte Schritte zur vollen Gleichberechtigung von LSBTTIQ-Menschen blockieren. Die SPD vertritt zwar eine LSBTTIQ-freundliche Position, priorisiert diesen Bereich aber so gering, dass sie nahezu keine Zugeständnisse durch CDU/CSU durchsetzte. Bei allen nach wie vor fortbestehenden Problemen und Diskriminierungen darf aber nicht geleugnet werden, dass sich das westliche Staatenmodell in enormen Ausmaß bezüglich des Umganges mit LSBTTIQ-Menschen positiv von den traditionalistischen Modellen in Russland oder vielen Staaten Afrikas sowie erst Recht von dem terroristischen Modell des islamistischen Fundamentalismus in Form von al Qaida und islamischen Staat (IS, ISIS) unterscheidet.

 

Auch wenn beispielsweise im Umgang mit Saudi-Arabien westliche Staaten die Rechte von LSBTTIQ- Menschen aus strategischen zur Disposition stellen, indem sie Konfliktthemen vermeiden, garantieren sie doch innerstaatlich LSBTTIQ- Menschen einen Großteil ihrer Menschenrechte und setzen sich auch außenpolitisch mehr als andere Gesellschaftsordnungen für LSBTTIQ-Menschen ein, womit sie sich qualitativ von den konkurrierenden Gesellschaftsformen unterscheiden und bezüglich LSBTTIQ-Menschen mehr auf der Seite der Menschenrechte stehen.

 

Dies soll nicht den Blick darauf verstellen, dass die volle Gewährleistung der Gleichberechtigung und damit der Menschenrechte der LSBTTIQ-Menschen auch in der westlichen Staatengemeinschaft noch nicht ausreichend gegeben ist. Es bestehen zahlreiche Probleme fort, wobei der Widerstand gegen den Bildungsplan der Landesregierung Baden-Württembergs deutlich macht, dass auch in der bundesrepublikanischen Gesellschaft noch viele Vorurteile bestehen. Dennoch ist es aber für die Bundesrepublik Deutschland wie für die westlichen Staaten insgesamt bereits absehbar, dass der Weg zur vollen Gleichberechtigung von LSBTTIQ-Menschen nicht mehr weit sein wird und morgen schon als Gestriger gelten wird, wem es nicht gelingt, den Anschluss an die Zeit zu gewinnen. Hierzu trägt in der Bundesrepublik Deutschland auch der Bildungsplan für Baden-Württemberg bei, indem die Sichtbarkeit nicht heterosexuellen Orientierungen und der binären Geschlechternorm nicht entsprechender Menschen erhöht wird, was eine entscheidende Voraussetzung für die Erreichung der Gleichberechtigung ist.

 

Versagen in anderen Bereichen 

 

Der →US-Vizepräsident Biden plädiert für eine globale Front gegen Homophobie und Diskriminierung. So sehr dies zu begrüßen ist, wird aber gleichzeitig ein Problem sichtbar, welches bereits gay washing benannt worden ist. Beim gay-washing handelt es sich um den Versuch, Menschenrechtsverletzungen in anderen Bereichen durch den Abbau von Vorbehalten gegen LSBTTIQ-Menschen zu kaschieren und dabei den eigenen Einsatz für LSBTTIQ-Rechte propagandistisch für machtstrategische Zwecke zu instrumentalisieren. In der Tat ist festzustellen, dass die westliche Staatengemeinschaft derzeit in anderen Bereich so schwerwiegende →Menschenrechtsverletzungen begeht, dass sie für sich keine moralische Vorbildfunktion beanspruchen kann, auch nicht unter Hinweis auf ihre Akzeptanz für LSBTTQ-Menschen. Der Umgang mit den →weltweiten Fluchtbewegungen durch die westliche Staatengemeinschaft kann nur als menschenverachtend bezeichnet werden. Die Mitverantwortung für →tödliche Kriege mit Millionen von Toten und Vertriebenen sowie die Beteiligung an Ausbeutung und Verarmungsprozessen ist hoch. Die weltweite Überwachung durch →NSA und Co setzt zudem alle rechtsstaatlichen und demokratischen Normen außer Kraft.

 

Das positive Modell der westlichen Staatengemeinschaft für einen menschenrechtsgerechten Umgang mit LSBTTIQ-Menschen strahlt nicht auf alle Bereiche der Menschenrechte aus und verliert so viel an seiner Wirksamkeit. Die westlichen Staaten haben Vorbildfunktion im Hinblick auf die Durchsetzung der Rechte von LSBTTQ-Menschen, nicht aber im Hinblick auf die Durchsetzung der Rechte aller Menschen. 

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