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Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt. Die Universalität ist gleichwohl Grundlage politischer Debatten und Auseinandersetzungen.

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Westliche Staatengemeinschaft ist Garant für LSBTTIQ-Rechte

Die westliche Staatengemeinschaft  sieht sich in vielen Bereichen berechtigt mit dem Vorwurf konfrontiert, in Bezug auf die Menschenrechte doppelte Maßstäbe zu vertreten. Bezüglich der Rechte von LSBTTIQ-Menschen (Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und Queere Menschen) wurden aber in den meisten Ländern der westlichen Staatengemeinschaft entscheidende Fortschritte erzielt, die anzuerkennen sind. 

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