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Als Menschenrechte werden subjektive Rechte bezeichnet, die jedem Menschen gleichermaßen zustehen. Das Konzept der Menschenrechte geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet und dass diese egalitär begründeten Rechte universell, unveräußerlich und unteilbar sind. Das Bestehen von Menschenrechten wird heute von fast allen Staaten prinzipiell anerkannt. Die Universalität ist gleichwohl Grundlage politischer Debatten und Auseinandersetzungen.

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"Unrechtsstaat DDR": Dient der Diskurs den Menschenrechten oder lenkt er ab?

Erneut wird über die Einstufung der DDR als Unrechtsstaat diskutiert. Dabei wird deutlich, dass diese Einstufung bereits quasi zur Staatsräson gehört. Doch wollen diejenigen, die hierauf bestehen, wirklich die Menschenrechte voranbringen? Eine menschenrechtsbezogene Analyse bestätigt, dass die DDR ein Unrechtsstaat war, bestätigt dies jedoch ebenfalls in Anbetracht schwerer Menschenrechtsverletzungen für die Mitglieder der westlichen Staatengemeinschaft, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland. Der aktuelle Diskurs "Unrechtsstaat DDR" benennt tatsächliche Menschenrechtsverletzungen der DDR, lenkt aber von den fortbestehenden Menschenrechtsverletzungen der westlichen Staatengemeinschaft ab. Ziel des Diskurses ist nicht die Beendigung und Prävention von Menschenrechtsverletzungen, sondern die strategische Instrumentalisierung der Menschenrechte für die Legitimierung der eigenen Macht in Anbetracht einer sich weltweit verschlechternden Menschenrechtslage. Dabei kennzeichnet sich die Diskussion durch eine vereinseitigte Perspektive, doppelte Maßstäbe und einen Mangel an ehrlicher Auseinandersetzung.

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